Sehr geehrte Frau Weinhold,
natürlich ist es Ihre Aufgabe, die Firmenpolitik der ENSO zu vertreten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Sie existente Anforderungen und Lösungen negieren.
Warum Sie bei Ladeleistungen >11kW von “Die Fahrzeugtechnologie ist bisher nicht soweit voran geschritten” schreiben, erschließt sich mir nicht. Der angebotene Typ2-Anschluss (bis 43kW spezifiziert) erfordert lediglich eine ordentlich dimensionierte Zuleitung und Absicherung. Alles Andere enthält das Protokoll und die sowieso vorhandene Ladesäulentechnik – wo sehen Sie die Mehrkosten? Ich kann mein 18 Jahre altes E-Auto mit bis zu 15kW laden. Ach ja – der BMW i3 soll AC (Typ2) einphasig mit bis zu 20A laden. Er würde an Ihren Stromsäulen also von 4,6kW auf 3,6kW ausgebremst. Der Smart ED3 von 22kW auf 11kW. Die Beschränkung der Ladestromstärke betrifft also alle in Großserie aktuell in Deutschland gebauten Elektroautos … Im früheren Antrag für die StromKarte fragte übrigens die ENSO die Ladeleistung mit bis zu 400V/64A (43kW) ab!
In welchem der 10 konkurrierenden Modelle der Zugangs- und Abrechnungssysteme wird denn das für Kleinstbeträge schon eingeführte Geldkartenmodell erprobt? Gerade hinsichtlich Handhabung und Kosten sollte gerade ein älteres System doch einbezogen werden, um “am Ende die Systeme mit dem größten Potenzial und der besten Akzeptanz” zu erhalten? Leider bleiben Sie eine Aussage schuldig, dass Ihr neues System geringere Abwicklungskosten als die Nutzung der Geldkarte aufweist. Die Abwicklung über eine zusätzliche Gesellschaft spricht m.E. dagegen.
In Ihrem Schlussabsatz: “Die Zukunft wird zeigen, wo die Reise hin geht. Oder, wie sagt man so schön: Der Weg ist das Ziel.” kann ich leider keine Berücksichtigung von Kundeninteressen, wohl aber die der ” beteiligter Projektpartner” erkennen. Diese wurden wohl auch nicht in Entscheidungsprozesse zum neuen System eingebunden. MfG.